Allgemeine zero21 Geschäftsbedingungen
Stand: 29. Oktober 2019
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt werden, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung mehrerer Sprachformen verzichtet.
1. GELTUNG
Die startup300 AG, FN 375689 i, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, Österreich (im Folgenden kurz „SU300“) betreibt unter der Bezeichnungen „zero21“ eine Netzwerk- und Eventplattform zur Vernetzung von Start-Ups und etablierten Unternehmen (der „zero21 Club“). Personen können durch Abschluss einer Mitgliedschaft Mitglieder dieser Netzwerk- und Eventplattform werden (die „MITGLIEDER“ einzeln ein „MITGLIED“) und erhalten im jeweils gewählten Umfang Einladungen zu diversen Events, Vergünstigungen für Veranstaltungen und Leistungen diverser Partnerunternehmen und Zugang zu Coworking-Spaces nach Verfügbarkeit.
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen und Rechtsverhältnisse die im Rahmen des zero21 Clubs zwischen SU300 einerseits und den MITGLIEDERN gemeinsam mit SU300 auch die „PARTEIEN“, einzeln jeweils eine „PARTEI“) andererseits, welche die Leistungen von SU300 gemäß Punkt 2. betreffen und am bzw nach dem 29.10.2019 begründet oder nachträglich geändert worden sind.
1.2 SU300 ist nicht in die Aktivitäten des MITGLIEDS involviert. Die MITGLIEDER stellen – sowohl untereinander als auch in Verbindung mit SU300 – keine Gesamtorganisation und kein gemeinsames Unternehmen dar. SU300 stellt lediglich bestimmte Services und die dazugehörigen Dienstleistungen bereit.
2. VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSABSCHLUSS UND DAUER
2.1 SU300 und deren ausgewählte Partnerunternehmen (die „PARTNER“) ermöglichen dem MITGLIED unter anderem (i) die Teilnahme an Veranstaltungen der SU300 und deren PARTNERN zu vergünstigten Konditionen, (ii) Einladungen zu Masterclasses, Workshops und Vorträgen sowie (iii) vergünstigten Zutritt zu Co-working Spaces (die „LEISTUNGEN“). Die teilnehmenden PARTNER, die laufenden Veranstaltungen, Termine und weitere Informationen zu LEISTUNGEN sind unter www.zero21.club abrufbar und werden laufend aktualisiert.
2.2 Eine aktuelle Liste bzw Aufstellung der wählbaren Mitgliedschaften und der damit verbunden LEISTUNGEN bzw Kosten (im Folgenden kurz „MEMBERSHIPS“) ist auf www.zero21.club einsehbar. Die Buchung des MEMBERSHIPS erfolgt durch Abschluss eines „MEMBERSHIP AGREEMENTS“. Insbesondere für die Teilnahme an Veranstaltungen und den Zutritt zu Co-working Spaces gilt: bei missbräuchlicher Verwendung wird die Ausgabe von ermäßigten Tickets seitens der SU300 abgelehnt, es ist keine Barablöse möglich, Tickets und Buchungen der Leistungen erfolgen nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge ihres Einlangens, Änderungen bleiben vorbehalten.
2.3 Das MITGLIED kann unter www.zero21.club ein oder mehrere MEMBERSHIP(S) anfragen oder direkt (über das Online-Portal von SU300) buchen. Die Auswahl, welche MEMBERSHIPS angefragt werden müssen und welche direkt online gebucht werden können, obliegt SU300. Im Fall einer Membershipanfrage erstellt SU300 eine maßgeschneiderte Angebotsaufforderung für das (potentielle) MITGLIED. Die Inhalte eines solchen Angebotsaufforderungsschreibens sind unverbindlich und freibleibend. Das MITGLIED sendet/übergibt sodann eine unterfertigte Fassung dieses Angebots an SU300. Im Fall einer Membershipanfrage wird das MEMBERSHIP AGREEMENT erst durch die Gegenzeichnung und Übermittlung bzw Übergabe einer Kopie des von SU300 angenommenen Angebots an das MITGLIED durch SU300 abgeschlossen. Bei einer Online-Buchung wird das entsprechende MEMBERSHIP AGREEMENT mit Bestätigung durch SU300, abgeschlossen. Die Annahme eines Angebots durch SU300 erfolgt in jedem Fall nach Verfügbarkeit in der Reihenfolge der von den MITGLIEDERN eintreffenden Angebote bzw Buchungen. SU300 behält sich jedoch das Recht vor, Angebote/Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Die vereinbarte Vertragsdauer ergibt sich aus dem MEMBERSHIP AGREEMENT. Wird das MEMBERSHIP AGREEMENT nicht gemäß Punkt 13 gekündigt, verlängert sich die vereinbarte Vertragsdauer automatisch um weitere 12 Monate. SU300 verpflichtet sich, ein MITGLIED, das Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, rechtzeitig, vor Beginn der vereinbarten Kündigungsfrist, auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.
3. VERTRAGSART
Das MEMBERSHIP AGREEMENT regelt eine Mischung verschiedener Leistungen. SU300 erbringt auf Basis des MEMBERSHIP AGREEMENTS bestimmte Leistungen und räumt dem MITGLIED die Möglichkeit zur Nutzung verschiedener Vergünstigungen an Leistungen, die SU300 selbst oder ein PARTNER erbringt, ein. Darüber hinaus bietet SU300 Einladungen zu Veranstaltungen und weiteren Leistungen nach Verfügbarkeit.
4. MEMBERSHIPS
4.1 Das Mitglied kann unter den nachfolgenden MEMBERSHIPS wählen. SU300 behält sich das Recht vor die beinhalteten LEISTUNGEN jederzeit durch gleichwertige Leistungen anzupassen und zu ergänzen. Das Leistungsangebot ist unter www.zero21.club oder im MEMBERSHIP AGREEMENT ersichtlich.
a) FREE MEMBERSHIP
b) ADVANCED MEMBERSHIP
c) BUSINESS MEMBERSHIP
d) LIFETIME MEMBERSHIP
5. LEISTUNGEN
5.1 SU300 bietet im Rahmen der unter Punkt 4 genannten MEMBERSHIPS die nachfiolgenden LEISTUNGEN in jeweils unterschiedlichem Umfang, seinen MITGLIEDERN an. SU300 behält sich das Recht vor die beinhalteten LEISTUNGEN jederzeit durch gleichwertige Leistungen anzupassen und zu ergänzen.
a) zero21 EVENTS bieten MITGLIEDERN die Möglichkeit an Events in der Startup, Entrepreneur und Lifestyle Szene teilzunehmen. SU300 kündigt Veranstaltungen mittels eines Veranstaltungskalenders, welcher über www.zero21.club einsehbar ist oder per E-Mail angefordert werden kann, an und ergänzt diesen laufend. Die MITGLIEDER erhalten alle Informationen zu diesen Veranstaltungen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung per E-Mail.
Die Anmeldung zu Veranstaltungen und der Zugang zu Tickets ist abhängig von der realisierbaren Kapazität und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch SU300. Die MITGLIEDER haben sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme von zero21 EVENTS als auch betreffend der damit zusammenhängenden Dienstleistungen keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einzelnen, bestimmten Veranstaltungen.
b) MASTERCLASSES bieten MITGLIEDERN die Möglichkeit an Masterclass Events teilzunehmen. SU300 kündigt Masterclasses über den Veranstaltungskalender, welcher über www.zero21.club einsehbar ist oder per E-Mail angefordert werden kann, an und ergänzt diesen laufend. Die MITGLIEDER erhalten alle Informationen zu Masterclasses sowie die Möglichkeit zur Anmeldung per E-Mail.
Das Angebot und die Anmeldung zu Masterclasses ist abhängig von der realisierbaren Kapazität und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch SU300. Die MITGLIEDER haben sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme von Masterclasses als auch betreffend der damit zusammenhängenden Dienstleistungen keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einzelnen, bestimmten Masterclasses.
c) zero21 PERSONAL BENEFITS & zero21 BUSINESS BENEFITS: MITGLIEDER erhalten regelmäßig Updates zu neuen Angeboten und speziellen Rabatten bei Leistungen Dritter. Diese Ermäßigungen werden ausschließlich MITGLIEDERN gewährt.
Die Bereitstellung regelmäßiger Updates zu neuen Angeboten und speziellen Rabatten bei Leistung Dritter oder sonstiger Ermäßigungen durch SU300 ist begrenzt und die Inanspruchnahme erfordert die ausdrückliche Zustimmung durch SU300. Die MITGLIEDER haben sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme von zero21 PERSONAL BENEFITS und zero21 BUSINESS BENEFITS-Leistungen als auch betreffend der damit zusammenhängenden Dienstleistungen keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einzelnen, bestimmten zero21 PERSONAL BENEFITS und zero21 BUSINESS BENEFITS-Leistungen.
d) zero21 SPACES bieten MITGLIEDERN mit ADVANCED MEMBERSHIP, BUSINESS MEMBERSHIP und LIFETIME MEMBERSHIP die Möglichkeit entsprechend der MEMBERSHIP Coworking Spaces zu nutzen. SU300 stellt auf www.zero21.club unter dem Punkt Coworking Spaces eine Übersicht der teilnehmenden Coworking Space zur Verfügung.
Die Nutzung eines WORK-SPACES ist abhängig von der gewählten MEMBERSHIP und von der realisierbaren Kapazität. Es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch SU300 bzw des jeweiligen Betreibers eines gewählten WORK-SPACES. Die MITGLIEDER haben sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme von WORK-SPACES als auch betreffend der damit zusammenhängenden Dienstleistungen keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung bestimmter WORK-SPACES. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen und Öffnungszeiten der jeweiligen Betreiber des gewählten WORK-SPACES.
6. ZUGANG ZU UND NUTZUNG VON LEISTUNGEN
6.1 Der Zugang zu den LEISTUNGEN erfolgt über das Online-Portal von SU300 unter www.zero21.club. Um die LEISTUNGEN in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer Registrierung – unter Angabe der persönlichen Daten – als MITGLIED und der Auswahl der vom MITGLIED gewünschten MITGLIEDSCHAFT. Das MITGLIED ist verpflichtet (i) aktuelle und vollständige Informationen bereit zu stellen und (ii) diese Informationen zu aktualisieren, um sie jederzeit korrekt, aktuell und vollständig zu halten.
6.2 Für die Nutzung von LEISTUNGEN ist eine Anmeldung/Buchung über das Online-Portal von SU300 erforderlich. Die Nutzung von zero21 Arbeitsplätzen in Co-Workingspaces bei SU300 oder bei Partnern (die „WORK-SPACES“) im Rahmen der MEMBERSHIP ist nach Verfügung und auf jederzeitigen Wiederruf möglich. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen und Öffnungszeiten der jeweiligen Betreiber des gewählten WORK-SPACES. Zusätzliche Leistungen sind gesondert mit dem jeweiligen WORK-SPACE abzuschließen.
6.3 Sollte eine Membercard ausgegeben werden (die „MEMBERCARD“), behält sich SU300 das Eigentum an der MEMBERCARD vor.
6.4 Das MITGLIED ist für die sichere Verwahrung etwaiger Zugangs- oder Logindaten sowie einer allfälligen MEMBERCARD (die „ZUGANGSDATEN“) verantwortlich und hierzu verpflichtet. Das MITGLIED hat SU300 UNVERZÜGLICH ÜBER JEDEN DIEBSTAHL ODER VERLUST VON ZUGANGSDATEN ZU INFORMIEREN. Bei schuldhaft fehlender oder verspäteter Information im Falle des Diebstahls oder Verlusts von ZUGANGSDATEN haftet das MITGLIED für die Folgen eines unbefugten Zugriffs/Zutritts Dritter auf über das Online-Portal von SU300 durch die Nutzung der ZUGANGSDATEN sowie für alle sonstigen damit verbundenen direkten und indirekten Folgen.
6.5 Das MEMBERSHIP und ZUGANGSDATEN dürfen nicht weitergegeben werden es sind ausschließlich MITGLIEDER berechtigt LEISTUNGEN zu nutzen.
6.6 Das MITGLIED kann zu gesondert ausgewiesenen LEISTUNGEN (ausdrückliche Genehmigung durch SU300) Dritte mitnehmen, die, wenn sie nicht ebenfalls MITGLIEDER sind, als Gäste gelten. Das MITGLIED haftet gemeinsam mit seinen Gästen für Schäden, die seine Gäste der SU300, anderen MITGLIEDERN oder Dritten auf bei der Konsumation einer LEISTUNG schuldhaft zufügen.
6.7 Wird das MEMBERSHIP AGREEMENT von einem Unternehmen unterzeichnet, dann gilt die MITGLIEDSCHAFT für einen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter muss SU300 namentlich bekanntgegeben werden. Sollen mehrere Mitarbeiter einen Zugang erhalten, dann muss eine Mitgliedschaft pro Mitarbeiter abgeschlossen werden. Das Unternehmen ist selbst für die Registrierung des betroffenen Mitarbeiters verantwortlich, setzt alle erforderlichen Maßnahmen und holt hierfür allenfalls erforderliche, datenschutzrechtliche Zustimmungen des Mitarbeiters ein. Das Unternehmen kann die zugelassenen Mitarbeiter durch andere Mitarbeiter ersetzen, indem das Unternehmen den Wechsel eines Mitarbeiters SU300 bekannt gibt.
7. ENTGELT, UMSATZSTEUER UND GEBÜHREN
7.1 Das Entgelt wird im MEMBERSHIP AGREEMENT festgelegt. SU300 hat das Recht, nach Belieben weitere MEMBERSHIPS einzuführen sowie aktuell wählbare MEMBERSHIPS zu ändern oder zukünftig nicht mehr anzubieten. Eine derartige Änderung hat keine Auswirkung auf zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende MEMBERSHIP AGREEMENTS.
7.2 Das im MEMBERSHIP AGREEMENT vereinbarte Entgelt ist als Netto-Pauschalentgelt anzusehen. Zusätzlich zum Netto-Pauschalentgelt verpflichtet sich das MITGLIED zur Zahlung der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie allfälliger Abgaben und Rechtsgeschäftsgebühren (sofern anwendbar). Das Entgelt für zusätzlich konsumierte Leistungen bzw sofern im Rahmen des MEMBERSHIPS lediglich Vergünstigungen gewährt werden, wird, sofern nicht abweichend vereinbart, mit Zustellung der jeweiligen Abrechnung fällig.
7.3 Das gesamte Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer ist, sofern im MEMBERSHIP AGREEMENT nicht abweichend eine monatliche Zahlung vereinbart wurde, sofort nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu bezahlen, wobei das Entgelt zzgl USt spesen- und abzugsfrei auf dem von SU300 genannten Konto einlangen muss. Bei monatlichen Zahlungen ist das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer sofort nach Erhalt der monatlichen Rechnung zum 1. eines jeden Monats mit einer Nachfrist von 5 Tagen zu bezahlen.
7.4 Sofern im MEMBERSHIP AGREEMENT nicht anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungen an SU300 über Einzug von einer Kreditkarte, einen Online-Bezahldienst (zB PayPal) oder per Banküberweisung zu leisten. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann die Zahlung auch durch ein vom MITGLIED erteiltes wiederkehrendes Lastschriftmandat erfolgen.
7.5 Ist das MITGLIED mit einer Zahlung in Verzug, ist SU300 berechtigt, vom MITGLIED die Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie anfallenden Mahnkosten zu fordern.
8. AUFRECHNUNGSVERBOT
Sofern im entsprechenden MEMBERSHIP AGREEMENT nicht anders vereinbart, ist das MITGLIED nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen geldwerte Forderungen der SU300 aus dem MEMBERSHIP AGREEMENT aufzurechnen, soweit diese Ansprüche nicht gerichtlich festgestellt oder von SU300 anerkannt wurden.
9. HAFTUNG
9.1 DIE HAFTUNG DER SU300 GEGENÜBER DEM MITGLIED UND DESSEN MITARBEITERN UND GÄSTEN IST AUF VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT BESCHRÄNKT. DIE HAFTUNG DER SU300 GEGENÜBER DEM MITGLIED UND DESSEN MITARBEITERN UND GÄSTEN FÜR LEICHT FAHRLÄSSIG ZUGEFÜGTE SCHÄDEN – AUSGENOMMEN PERSONENSCHÄDEN – IST AUSGESCHLOSSEN.
9.2 SU300 HAFTET AUSSER BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT BEI AUSWAHLVERSCHULDEN NICHT FÜR SCHÄDEN BEI LEISTUNGEN DRITTER. FERNER IST DIE HAFTUNG DER SU300 AUSSER BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT FÜR DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN UND SONSTIGEN VERMÖGENSSCHÄDEN AUSGESCHLOSSEN.
9.3 Das MITGLIED haftet für alle durch das MITGLIED oder seine Gäste schuldhaft verursachten Schäden.
9.4 Werden bestimmte Leistungen durch Zufall oder höhere Gewalt, wie beispielsweise Feuer, Wetterschläge, Krieg und dergleichen, zur Gänze oder zum überwiegenden Teil unmöglich, ist SU300 nicht zur Erbdingung von Ersatzleistungen verpflichtet, selbst wenn entsprechende Versicherungsleistungen zur Verfügung stehen. Vielmehr sind beide PARTEIEN in diesem Fall berechtigt, das MEMBERSHIP AGREEMENT durch schriftliche Anzeige an die jeweils andere PARTEI ohne wechselseitigen Aufwand- oder Schadenersatzanspruch aufzulösen.
10. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
10.1 Die LEISTUNGEN dürfen, nach Maßgabe des Punkts 6.6 nur von Mitgliedern genutzt werden.
10.2 Die Nichtausübung oder der Verzug einer PARTEI bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs im Rahmen eines MEMBERSHIP AGREEMENTS darf nicht als Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Privileg gedeutet werden, und keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs durch eine PARTEI darf die weitere Ausübung dieses Rechts, dieser Befugnis oder dieses Privilegs oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs ausschließen.
10.3 Das MITGLIED hat die terminliche Verlegung, kurzfristige Absage oder inhaltliche Veränderung von LEISTUNGEN, insbesondere Workshops, Masterclasses oder Veranstaltungen zu dulden. SU300 wird sich bemühen allfällige Änderungen unverzüglich über das Online-Portal von SU300 bekanntzugeben oder betroffene MITGLIEDER auf andere, geeigente Weise (z.B. per E-Mail) zu informieren. Für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
10.4 SU300 kann die Sicherheit des Datennetzes (Netzwerk oder Internet) oder jeglicher Informationen, die das MITGLIED über dieses Netzwerk und über das Online-Portal von SU300 verbreitet, nicht garantieren. Das MITGLIED ist verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitssysteme zu beschaffen, die es im Hinblick auf die von ihm durchgeführten Aktivitäten für notwendig und zweckmäßig erachtet (zB Verschlüsselung, Virenschutz, Firewalls). SU300 leistet keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Online-Portals von SU300, des Netzwerks oder des Internets in Bezug auf die Bedürfnisse des MITGLIEDS. SU300 wird sich bemühen, etwaige Netzwerk-Probleme in angemessener Zeit zu beheben.
10.5 Das MITGLIED hat alle für die Ausübung seiner Tätigkeit anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten und behördliche Meldungen, Genehmigungen oder Bewilligungen, die für die Ausübung seiner Tätigkeit sowie die Durchführung oder Teilnahme an einer Veranstaltung erforderlich sind, einzuholen. Das MITGLIED hat allfällig erforderliche Meldungen, Genehmigungen oder Bewilligungen auf Anfrage der SU300 vorzulegen und SU300 im Falle fehlender Meldungen, Genehmigungen oder Bewilligungen schad- und klaglos zu halten.
10.6 Nach der Beendigung des MEMBERSHIP AGREEMENTS (durch Ablauf der Vertragsdauer oder sonstige Beendigung) wird der Zugang des MITGLIEDS zum Online-Portal von SU300 gesperrt.
10.7 Vergessene Gegenstände werden der zuständigen Fundbehörde übermittelt oder für die Dauer eines Jahres aufbewahrt, sofern diese nicht offensichtlich wertlos sind. Nach Ablauf eines Jahres werden von SU300 aufbewahrte Gegenstände entsorgt.
10.8 NUTZT DAS MITGLIED LEISTUNGEN, OBWOHL DAS ZUGRUNDELIEGENDE MEMBERSHIP AGREEMENT BEREITS BEENDET IST (MIT AUSNAHME JENER LEISTUNGEN DIE NATÜRGEMÄß NACH BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT KONSUMIERT WERDEN), SO IST ES VERPFLICHTET, EIN ALIQUOTES BENÜTZUNGSENTGELT IM AUSMAẞ DES ZULETZT VORGESCHRIEBENEN ENTGELTS NACH MAẞGABE DES (BEENDETEN) MEMBERSHIP AGREEMENTS SOWIE EINE KONVENTIONALSTRAFE IN HÖHE DES DREIFACHEN BRUTTOMONATSENTGELTS ZU BEZAHLEN.
11. BESONDERE NUTZUNGSBESTIMMUNGEN
11.1 Das MITGLIED ist verpflichtet,
a) einen respektvollen Umgang mit anderen MITGLIEDERN, deren Mitarbeitern und Gästen sowie den Mitarbeitern von SU300 und deren PARTNERN zu pflegen;
b) jegliche Handlungen oder Aussagen zu unterlassen, die dem Ansehen und den Entwicklungsmöglichkeiten der SU300 (und mit SU300 verbundenen Unternehmen), deren PARTNERN und anderen MITGLIEDERN erheblich schaden könnten;
c) im Rahmen der Konsumation von LEISTUNGEN in keiner Weise (i) andere MITGLIEDER bei deren Konsumation von LEISTUNGEN zu beeinträchtigen, (ii) Immissionen oder Störungen zu verursachen oder (iii) Aktivitäten zu setzen, die die Prämien der von der SU300 oder deren PARTNERN abgeschlossenen Versicherungen erhöhen;
d) Veranstaltungen fernzubleiben, sofern es durch Infektionen oder ansteckende Krankheiten die Gesundheit und Sicherheit anderer MITGLIEDER, deren Mitarbeiter oder Gäste gefährdet; und
e) die Bestimmungen der an den Veranstaltungsordten geltenden Hausordnungen, Richtlinen, Nutzungsbestimmungen sowie Brandschutzordnungen jederzeit einzuhalten.
11.2 Weiters hat das MITGLIED für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß diesem Punkt 11.1 durch seine Mitarbeiter, Gäste und sonstige ihm zurechenbare Dritte zu sorgen.
12. RÜCKTRITTSRECHTE (KSCHG/FAGG)
12.1 Ein MITGLIED, das Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, hat unbeschadet sonstiger verbraucherrechtlicher Bestimmungen, das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen das MEMBERSHIP AGREEMENT zu widerrufen (§ 11 FAGG), wenn dieses außerhalb der Geschäftsräume der SU300 abgeschlossen wurde.
12.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
12.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das MITGLIED SU300 (startup300 AG, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz, Österreich; support@zero21.club) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB durch ein mit der Post versandtes Schreiben oder per E-Mail) über seinen Entschluss, das MEMBERSHIP AGREEMENT zu widerrufen, informieren. Das MITGLIED kann dafür das am Ende dieser AGB beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
12.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
12.5 Im Falle eines Rücktritts gemäß diesem Punkt 12. erstattet SU300 das vom MITGLIED bereits gezahlte Entgelt abzüglich eines anteiligen Betrags im Ausmaß jener Tage, die zwischen dem Abschluss des MEMBERSHIP AGREEMENTS und dem Zugang der Rücktrittserklärung bereits verstrichen sind.
13. KÜNDIGUNGSRECHTE
13.1 Sofern im MEMBERSHIP AGREEMENT nicht anders vereinbart, hat das MITGLIED das Recht, das MEMBERSHIP AGREEMENT zum Ende der im MEMBERSHIP AGREEMENT vereinbarten Laufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist schriftlich (E-Mail ist ausreichend) aufzukündigen.
13.2 SU300 hat, sofern im MEMBERSHIP AGREEMENT nicht anders vereinbart, das Recht, das MEMBERSHIP AGREEMENT jederzeit unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist schriftlich aufzukündigen.
13.3 SU300 hat das Recht, das MEMBERSHIP AGREEMENT aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wobei die folgenden Kündigungsgründe jedenfalls als wichtige Gründe zu verstehen sind:
a) im Falle eines Insolvenzverfahrens, wenn das MITGLIED nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zur Gänze zu begleichen oder seine vertraglichen Verpflichtungen zur Gänze zu erfüllen;
b) wenn das MITGLIED, trotz einer nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgten Mahnung mit der Bezahlung eines aufgrund des MEMBERSHIP AGREEMENTS zu leistenden Entgelts mehr als acht Tage im Rückstand ist;
c) wenn die vom MITGLIED gemäß Punkt 6.1 bereitgestellten Informationen unwahr, ungenau, nicht aktuell oder unvollständig sind; und
d) wenn das MITGLIED gegen eine Bestimmung der Besonderen Nutzungsbeschränkungen gemäß Punkt 11. oder gegen seine Verpflichtung gemäß Punkt 6.2 dieser AGB verstößt; und
e) wenn SU300 die zero21 Club Mitgliedschaft einstellt.
14. DATENSCHUTZ
14.1 Die PARTEIEN sind zur Einhaltung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem österreichischen Datenschutzgesetz, verpflichtet. Änderungen persönlicher Daten hat das MITGLIED unverzüglich bekanntzugeben (s Punkte 6.1 und 6.7).
14.2 SU300 erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, wie Namen, Adressen, E-Mailadressen, Firmenbuchnummern, Geburtsdaten und Zahlungsdaten im Rahmen des MEMBERSHIP AGREEMENTS ausschließlich im Zusammenhang mit der Abwicklung des MEMBERSHIP AGREEMENTS und den daran gebundenen gesetzlichen Verpflichtungen (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen). Personenbezogene Daten können im Zusammenhang mit der Abwicklung des MEMBERSHIP AGREEMENTS und den daran gebundenen gesetzlichen Verpflichtungen an PARTNER und verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzrichtline der SU300 unter www.zero21.club enthalten.
15. VERSCHWIEGENHEIT & WERBUNG
15.1 Die PARTEIEN sind verpflichtet, den Inhalt des MEMBERSHIP AGREEMENTS sowie die darin enthaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für jene Inhalte und Informationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß diesem Punkt 15. gilt über die Beendigung des MEMBERSHIP AGREEMENTS hinaus.
15.2 Das MITGLIED ist verpflichtet, allfällige ihm im Rahmen seines MEMBERSHIPS anvertrauten oder bekannt gewordenen vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse (auch anderer MITGLIEDER) geheim zu halten.
15.3 Das MITGLIED hat die Pflichten gemäß diesem Punkt 15. auf seine Mitarbeiter und Gäste zu überbinden und diese Überbindung gegenüber SU300 – auf deren Verlangen – nachzuweisen.
16. WERBUNG
Das MITGLIED erklärt seine Zustimmung, dass SU300 das Bestehen des zwischen dem MITGLIED und SU300 abgeschlossenen MEMBERSHIP AGREEMENTS während aufrechter Vertragsdauer öffentlich (etwa zu Werbezwecken) und unter Verwendung des Namens, der Firma, des Logos und/oder eines sonstigen Erkennungszeichens des MITGLIEDS bekannt geben darf.
17. RECHTSNACHFOLGE / ABTRETUNGSVERBOT
17.1 Das MEMBERSHIP AGREEMENT berechtigt, sofern nicht abweichend verinbart, ausschließlich das darin genannte MITGLIED. Die Übertragung oder Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesen AGB oder dem entsprechenden MEMBERSHIP AGREEMENT durch eine PARTEI ist nur zulässig, sofern die andere PARTEI hierzu vorab ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung erklärt hat.
17.2 Ungeachtet Punkt 17.1 ist SU300 auch ohne vorherige Zustimmung des MITGLIEDS berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB oder dem entsprechenden MEMBERSHIP AGREEMENT auf mit ihr konzernmäßig verbundene Gesellschaften zu übertragen.
18. ÄNDERUNG DER AGB
SU300 ist berechtigt, die gegenständlichen AGB abzuändern. Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail ist ausreichend). SU300 wird das MITGLIED auf eine solche Änderung gesondert hinweisen. Die Änderungen werden wirksam, sofern das MITGLIED nicht binnen zwei Monaten nach einem derartigen Hinweis schriftlich widerspricht. SU300 wird das MITGLIED in diesem Hinweis auch darauf aufmerksam machen, welche Wirkung sein Schweigen hat. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs des MITGLIEDS, gilt die alte Fassung der AGB weiterhin zwischen SU300 und dem MITGLIED bis zum Ende des entsprechenden MEMBERSHIP AGREEMENTS (oder eines anderweitigen Vertragsverhältnisses). Sofern SU300 und das widersprechende MITGLIED sodann ein neues MEMBERSHIP AGREEMENT abschließen (oder eine andere Vertragsbeziehung eingehen), gelten hierfür die AGB in der jeweils gültigen Fassung.
19. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
19.1 Information gemäß § 19 Abs 3 AStG: Wenn in einer Streitigkeit mit einem Verbraucher keine Einigung erzielt werden kann, hat SU300 auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen und anzugeben, ob SU300 an einem Verfahren teilnehmen wird.
Information über die vorgesehene Stelle zur alternativen Streitbeilegung:
www.ombudsmann.at, Internet Ombudsmann
SU300 wird an einem Verfahren nicht teilnehmen.
19.2 Für die Beilegung von Streitigkeiten mit SU300 kann auch die OS-Plattform der Europäischen Kommission genutzt werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
19.3 SU300’s E-Mail-Adresse für Beschwerden lautet: support@zero21.club
20. GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL
20.1 Die Rechtsbeziehung zwischen SU300 und dem MITGLIED unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der international privatrechtlichen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
20.2 Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem entsprechenden MEMBERSHIP AGREEMENT wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart. Für Verträge mit Verbrauchern hat der Verbraucher die Wahl zwischen seinem Wohnsitzgericht und dem Gerichtsstand am Sitz der SU300.
21. SALVATORISCHE KLAUSEL
21.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des jeweiligen MEMBERSHIP AGREEMENTS, aus welchem Grund auch immer, rechtsunwirksam, nicht durchsetzbar oder nichtig sein, bleibt dies ohne Auswirkung auf die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder des MEMBERSHIP AGREEMENTS. Eine derartige Bestimmung gilt im Anlassfall als durch eine solche ersetzt, die ihrem Zweck und wirtschaftlichen Gehalt nach der unwirksamen nicht durchsetzbaren oder nichtigen Bestimmung am ehesten entspricht.
22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
22.1 SU300 hat keine Verbindungen zu den Aktivitäten seiner Mitglieder. Keine Bestimmung dieser AGB oder des entsprechenden MEMBERSHIP AGREEMENTS ist dazu bestimmt oder soll dazu dienen, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den PARTEIEN zu begründen oder eine PARTEI berechtigen, als Vertreterin der anderen PARTEI zu handeln. Keine der PARTEIEN ist befugt, im Namen der anderen PARTEI zu handeln oder die andere PARTEI in irgendeiner anderen Weise rechtlich zu verpflichten.
22.2 Alle Mitteilungen oder Erklärungen einer PARTEI im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem entsprechenden MEMBERSHIP AGREEMENT haben, sofern gesetzliche Bestimmungen keine strengere Form vorsehen, schriftlich (E-Mail ist ausreichend) an die im MEMBERSHIP AGREEMENT genannte oder zuletzt nach Maßgabe dieser Bestimmung bekanntgegebene E-Mail-Adresse bzw Adresse der anderen PARTEI zu erfolgen. Eine Mitteilung gilt in den folgenden Fällen als rechtswirksam zugegangen: (i) Zum Übergabezeitpunkt, wenn die Mitteilung persönlich überbracht wurde, (ii) 5 Tage nach Postaufgabe, wenn die Mitteilung mit der Post versendet wurde, (iii) nach Erhalt der Lesebestätigung, wenn die Mitteilung per E-Mail geschickt wurde. Adressänderungen einer PARTEI sind der jeweils anderen PARTEI unverzüglich mitzuteilen. Das MITGLIED hat Änderungen über das Online-Portal von SU300 bekannzugeben.
22.3 Die in diesen AGB gewählten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit. Sie sind daher nicht zur Auslegung der AGB heranzuziehen.
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